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Bauamt:

- Für das Bauvorhaben der BREBAU auf dem Pachtgelände muss ein neuer Bebauungsplan geschaffen 

  werden, da der bestehende Bebauungsplan dies nicht hergibt

- Das ist ein langwieriges Verfahren, dazu sind auch diverse Gutachten nötig

- Das Planungsbaurecht ist ein Ortsgesetz. Wenn ein solcher neuer Bebauungsplan vorgelegt wird, muss 

  er verabschiedet werden

- Zurzeit (Stand Dezember 2018) liegt dem Bauamt noch nichts vor – wir bleiben dran!

 

Denkmalschutz:

 

 Im Mai 2017 erschien im Weser Report ein Artikel

 (https://weserreport.de/2017/05/panorama/kultur/bremen-bekommt-100-neue-kulturdenkmaeler-im-sueden/)

in dem die Straße Auf dem Beginenlande für den Denkmalschutz vorgeschlagen wurde.

 

Wir haben daraufhin zwei Telefonate mit dem Denkmalschutzamt geführt (September 2017). Der zuständige Mitarbeiter sagte damals folgendes:

- Die BREBAU ist über das Ansinnen, die Straße unter Denkmalschutz zu stellen, informiert und damit einverstanden

- Die Unterschutzstellung erfolge in den nächsten 12 bis 16 Monaten und bedeute:

  für Renovierungen, die zum Erhalt der Häuser dienen, müssen hochwertigere Materialien eingesetzt werden. Dies betrifft 

  Fassaden, Dächer, Haustüren, Fenster, Treppenhäuser. Die Kosten dafür dürfen nicht auf die MieterInnen umgelegt werden.

  Dachgeschosse können nicht weiter ausgebaut oder mit zusätzlichen Wohnungen „aufgebaut“ werden.

 

BEI DER MIETERVERSAMMLUNG IM MAI 2018 SAH DAS JEDOCH SCHON GANZ ANDERS AUS:

Lediglich die Fassaden der Häuser sollen jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden – mit mehr war die BREBAU offensichtlich 

nicht einverstanden, denn jetzt können sie:

 

- Dachböden zu Wohnraum ausbauen die derzeitigen MieterInnen verlieren damit ihren Abstellraum

- Verbindungsmauern an den Häusern abreißen, damit Fahrzeuge gut zu den Pachtländern hinter den 

  Häusern vordringen können und die Bebauung derselben möglich wird.